Freitag, 6. Juli 2012

Mehr Rechte für Väter

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf über die Regelung des Sorgerechts vorgelegt. Dies wurde nötig, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das derzeit in Deutschland gültige Sorgerecht beanstandet hatte,

nachdem nicht verheiratete Väter nur dann ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, wenn die Mütter dem zustimmen. Das neue Gesetz sieht dagegen vor, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes das alleinige Sorgerecht erhalten, Väter es aber, auch gegen den Willen der Mutter, in einem beschleunigten Verfahren einklagen können. Voraussetzung dafür ist, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl schadet.

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