Samstag, 10. November 2012

Bleibt der Rechtsanspruch auf Kita-Platz?

Im kommenden Sommer müssen für alle Kleinkinder, ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Dann haben alle Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kita- oder anderweitigen Betreuungsplatz. 

Leider haben die verantwortlichen Behörden, trotz ausreichender Vorlaufzeit, zu lange mit der Planung und dem Bau von neuen Kindertagesstätten gewartet. Deshalb fehlen derzeit in Deutschland rund 220.000 Kitaplätze für Kleinkinder, wie das Statistische Bundesamt bekannt gab. Das bedeutet, dass den Städten und Gemeinden eine Klagewelle ins Haus steht, wenn Eltern keinen Platz für ihre Kinder bekommen. 

Um dem zu entgehen, fordern die betroffenen Kommunen schon seit längerem, den Rechtsanspruch wieder zurück zu nehmen, oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wies die Forderung jedoch zurück und erklärte, dass die Kommunen ausreichend Zeit und finanzielle Hilfe vom Bund erhalten haben, um rechtzeitig vorbereitet zu sein. 

Auch sei schon seit über einem Jahr bekannt, dass die bisher geschaffenen Betreuungsplätze nicht ausreichen werden. Sie forderte die Länder und Kommunen deshalb auf, die verbliebene Zeit zu nutzen und die fehlenden Plätze einzurichten. "Am Rechtsanspruch wird nicht gerüttelt.", erklärte die Ministerin. Zu recht. Es wäre auch nur schwer vermittelbar, dass ein gesetzlich zugestandenes Recht rückgängig gemacht wird, weil die Behörden es versäumt haben, rechtzeitig die dafür benötigte Infrastruktur zu schaffen.

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