Auch in Zukunft müssen gesetzliche Krankenkassen
nicht die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hält dies für
angemessen und wies eine diesbezügliche Klage ab. Außerdem
verwiesen die Richter auf das "vom Gesetzgeber verfolgten Ziel,
die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen“. Geklagt hatte ein
gesetzlich Versicherter, dem von seinem Arzt, über einen längeren
Zeitraum, nicht verschreibungspflichtige Medikamente gegen eine
anhaltende Atemwegserkrankung empfohlen worden war, die ihn knapp 30
Euro monatlich kosteten. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme
ab, was mit dem vorliegenden Urteil durch das
Bundesverfassungsgericht als „Zumutbare Eigenleistung“ bestätigt
wurde.
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