Mittwoch, 16. Januar 2013

Bundesverfassungsgericht entscheidet für Krankenkassen

Auch in Zukunft müssen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hält dies für angemessen und wies eine diesbezügliche Klage ab. Außerdem verwiesen die Richter auf das "vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen“. Geklagt hatte ein gesetzlich Versicherter, dem von seinem Arzt, über einen längeren Zeitraum, nicht verschreibungspflichtige Medikamente gegen eine anhaltende Atemwegserkrankung empfohlen worden war, die ihn knapp 30 Euro monatlich kosteten. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, was mit dem vorliegenden Urteil durch das Bundesverfassungsgericht als „Zumutbare Eigenleistung“ bestätigt wurde.

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