Sonntag, 5. Juni 2011

Keine Kündigung wegen einmaligem Nazi-Spruch

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass ein Nazi-Spruch kein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. Ein Mitarbeiter hatte nach einer Anweisung seines Chefs mit "Jawohl, mein Führer" geantwortet, wofür er eine fristlose Kündigung bekam. Zwar bestätigte das Gericht, dass es sich dabei um ein Fehlverhalten handelte, doch eine "verhaltensbedingte Kündigung" kommt auch dafür erst nach einer Abmahnung und Widerholung des Vorfalls in Frage.

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