Mittwoch, 14. September 2011

Kein vorzeitiger Ruhestand für Piloten

Der Europäische Gerichtshof hat die Altersgrenze für Piloten für unzulässig erklärt. Bisher mussten Piloten der deutschen Lufthansa ab einem Alter von 60 Jahren den Dienst quittieren. Dafür gibt es nach Meinung des Gerichts jedoch keinen sinnvollen Grund. Die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren ist für die Gewährleistung der Sicherheit unnötig. 

Lediglich regelmäßige Gesundheitschecks, die ohnehin für Piloten vorgeschrieben sind, können verlangt werden. Hintergrund der Entscheidung ist, dass eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters in der EU verboten ist. Zwar gibt es Berufe, für die "altersabhängig körperliche Fähigkeiten" notwendig sind, dies trifft jedoch auf den Beruf des Piloten nicht zu. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes lobte das Urteil und verlangte mehr "flexible Einstiegsmöglichkeiten für den Ruhestand".

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