Freitag, 8. Februar 2013

Keine anonyme Samenspende mehr möglich

Ein Urteil, dass in Zukunft häufiger relevant sein wird, wurde jetzt vom Oberlandesgericht Hamm gefällt. Demnach hat ein Kind, dass mithilfe einer anonymen Samenspende gezeugt wurde, dass Recht zu erfahren, wer sein biologischer Vater ist. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht das Argument der Verweigerung, dass den Samenspendern Anonymität zugesichert worden war, mit dem Hinweis auf das Auskunftsinteresse der Kläger zurück gewiesen. Den Anspruch auf Kenntnis über die eigene Abstammung war bereits 1989 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden. Da das Urteil des OLG Hamm konform mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist, wird ein Einspruch gegen das Urteil nicht zugelassen. Interessant wird jetzt, wie mit daraus entstehenden eventuellen Ansprüchen umgegangen wird.

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