Ein Urteil, dass in
Zukunft häufiger relevant sein wird, wurde jetzt vom
Oberlandesgericht Hamm gefällt. Demnach hat ein Kind, dass mithilfe
einer anonymen Samenspende gezeugt wurde, dass Recht zu erfahren, wer
sein biologischer Vater ist. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht
das Argument der Verweigerung, dass den Samenspendern Anonymität
zugesichert worden war, mit dem Hinweis auf das Auskunftsinteresse
der Kläger zurück gewiesen. Den Anspruch auf Kenntnis über die
eigene Abstammung war bereits 1989 vom Bundesverfassungsgericht
festgelegt worden. Da das Urteil des OLG Hamm konform mit den
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist, wird ein Einspruch gegen
das Urteil nicht zugelassen. Interessant wird jetzt, wie mit daraus
entstehenden eventuellen Ansprüchen umgegangen wird.
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