Mittwoch, 6. Februar 2013

Persönliche Haftung für Banker beschlossen

Das Bundeskabinett hat sich endlich dazu durchringen können, eine stärkere Regulierung der Banken zu beschließen. Ein diesbezügliches Gesetzespaket wurde jetzt verabschiedet. Darin wird beispielsweise festgelegt, dass spekulative Geschäfte zukünftig auf eigene Rechnung der Banken, getrennt von den Spareinlagen privater Kunden, durchgeführt werden müssen. 

Außerdem müssen Banken und Kreditinstitute Notfallpläne vorlegen, falls die anvisierten Gewinne nicht erzielt werden können. Die gravierendste Änderung ist jedoch die persönliche Haftung für Bankberater und Manager. Mit Haftstrafen von einem bis fünf Jahren können Bank- und Versicherungsmitarbeiter zukünftig zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen.

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