Gute Nachrichten für Schichtarbeiter: Das Bundesarbeitsgericht
(BAG) hat in einem Grundsatzurteil jetzt die Rechte aller gestärkt,
die auch Nachtarbeit leisten müssen. Demnach können Mitarbeiter
nicht gekündigt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht
mehr dazu in der Lage sind, Nachts zu arbeiten. Im vorliegenden Fall
war einer Krankenschwester nach 30 Berufsjahren gekündigt worden,
weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine
Nachtschichten mehr
übernehmen konnte. Darüber hinaus war sie allerdings arbeitsfähig
und in der Lage, alle anfallenden Arbeiten zu erledigen. Trotzdem
entließ die Klinik sie als 'arbeitsunfähig'. Sie klagte sich
daraufhin durch alle Instanzen, bis sie vom BAG Recht erhielt. Das
Gericht argumentierte, dass die Klinik verpflichtet ist,
Gesundheitsbeschwerden zu berücksichtigen und ihre Arbeitszeit
entsprechend einzuteilen. Die Klägerin muss wieder eingestellt
werden und zudem die in den vergangenen Monaten verlorenen Gehälter
rückwirkend ausgezahlt bekommen.
Nicht entscheidend für das Urteil,
aber doch bemerkenswert, ist die Tatsache, dass die betroffene Klinik
eine Mitarbeiterin entließ, die sich 30 Jahre lang abgeschuftet und
ihre Gesundheit durch die schwere Arbeit und die nachweislich
schädlichen Nachtschichten ruiniert hat. Ein Armutszeugnis für die
Klinikbetreiber.
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