Samstag, 19. April 2014

Bundesarbeitsgericht entscheidet für Kündigungsschutz

Gute Nachrichten für Schichtarbeiter: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil jetzt die Rechte aller gestärkt, die auch Nachtarbeit leisten müssen. Demnach können Mitarbeiter nicht gekündigt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, Nachts zu arbeiten. Im vorliegenden Fall war einer Krankenschwester nach 30 Berufsjahren gekündigt worden, weil sie aus gesundheitlichen Gründen keine

Nachtschichten mehr übernehmen konnte. Darüber hinaus war sie allerdings arbeitsfähig und in der Lage, alle anfallenden Arbeiten zu erledigen. Trotzdem entließ die Klinik sie als 'arbeitsunfähig'. Sie klagte sich daraufhin durch alle Instanzen, bis sie vom BAG Recht erhielt. Das Gericht argumentierte, dass die Klinik verpflichtet ist, Gesundheitsbeschwerden zu berücksichtigen und ihre Arbeitszeit entsprechend einzuteilen. Die Klägerin muss wieder eingestellt werden und zudem die in den vergangenen Monaten verlorenen Gehälter rückwirkend ausgezahlt bekommen.

Nicht entscheidend für das Urteil, aber doch bemerkenswert, ist die Tatsache, dass die betroffene Klinik eine Mitarbeiterin entließ, die sich 30 Jahre lang abgeschuftet und ihre Gesundheit durch die schwere Arbeit und die nachweislich schädlichen Nachtschichten ruiniert hat. Ein Armutszeugnis für die Klinikbetreiber.

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