Montag, 17. Oktober 2011

Gesetz zur Verschlechterung der Wiedereingliederung Arbeitssuchender

Die Bundesregierung plant mithilfe eines neuen Gesetzes die Chancen der Wiedereingliederung von Arbeitssuchenden in das Berufsleben zu verbessern. Der Gesetzesentwurf wird aktuell im Bundestag und Bundesrat diskutiert. Die dafür in diesem Entwurf vorgestellten "Instrumente", sind allerdings genauso wenig sinnvoll, wie die Senkung der Zuschüsse für die Unterstützung von Jungunternehmern für die Wirtschaft. Bessere Hilfe ist mit diesem Gesetz weder möglich, noch erwünscht.

Statt dessen wird die Machtbefugniss der Jobagenturen gegenüber den Arbeissuchenden gestärkt. Ihnen soll noch mehr Entscheidungsfreiheit darüber zugestanden werden, welche Jobs Arbeissuchenden angeboten werden. Außerdem sollen die Anforderungen an Arbeitssuchende verschärft werden um "Mitnahmeeffekte auszuschließen" - das bedeutet, wer beim Arbeitsamt nicht spurt und sich weigert unzumutbare Arbeiten anzunehmen, dem wird die Sozialhilfe noch schneller gestrichen, als bisher.

Desweiteren will die Regierung die Gesamtzahl der Unterstützungsmöglichkeiten verringern, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Erschreckend, mit welchen dummdreisten Sprüchen die Bundesregierung eine massive Verschlechterung der Wiedereingliederungsmöglichkeit von Arbeitssuchenden schönredet.

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